Losverfahren als Beteiligungsmodell

Entwicklung 1 · Stufe 1 – Hypothese · noch nicht erprobt

Status dieser Entwicklung In der Weiterentwicklung der BK wird diskutiert, ob Losverfahren die Freiwilligkeitslogik der Betriebskatalyse sinnvoll ergänzen können – besonders in der Reifephase einer BK-Implementierung. Das ist bisher Hypothese und wurde noch nicht in der Praxis erprobt.

Das Ausgangsproblem

Die Betriebskatalyse setzt in ihrer bisherigen Form auf Freiwilligkeit: Betroffene werden identifiziert, wer möchte, beteiligt sich an der Lösungserarbeitung – die Lösung gilt aber für alle.

In der Praxis zeigen sich zwei Probleme:

Das betrifft auch Betriebskatalysator:innen selbst: Es bildet sich kein Nachwuchs, es gibt keine Rotation.

Die neue Idee: Losverfahren

Statt nur auf Freiwilligkeit zu setzen, werden Mitarbeitende für bestimmte Themen gelost und sind aufgrund ihres Arbeitsvertrags zur Teilnahme verpflichtet. Das klingt zunächst nach einem Widerspruch zur BK-Logik – ist es aber nicht.

Grundprinzipien des Losverfahrens in der BK:

  1. Zunächst klären: Wer ist von diesem Thema tatsächlich betroffen? (→ VW7-Fragen)
  2. Aus dem Pool der Betroffenen wird eine Mindestmenge per Losverfahren verpflichtend ausgewählt.
  3. Alle weiteren Betroffenen sind zusätzlich eingeladen – freiwillige Beteiligung bleibt erhalten.
  4. Rotation sorgt automatisch für Nachwuchs bei Betriebskatalysator:innen.
Pflicht (geloste Mindestmenge) + Freiwilligkeit (alle weiteren Betroffenen) = Strukturelle Gleichstellung

Dreiphasenmodell

Aspekt Phase 0: Hierarchie Phase 1: BK Freiwilligkeit Phase 2: BK Losverfahren
Teilnahme Wenige bestimmen, viele führen aus Betroffene, die wollen, gestalten Geloste Mindestmenge (Pflicht) + Einladung an alle weiteren Betroffenen
Motivation Extrinsisch: Gehorsam Intrinsisch: Selbstwirksamkeit Kollektiv: geteilte Verantwortung
Macht Stabile Über-/Unterordnung Erste Auflösung, aber Gestalter-Elite möglich Strukturelle Gleichstellung
Kompetenzaufbau Führungsebene Freiwillige Rotation = alle
Fairness Oben bestimmt Fair für Engagierte, Distanz für andere Losung = fair & gleich
Katalysator:innen Definierte Führungskräfte Freiwillige übernehmen Rotation bringt Nachwuchs

Wann ist eine BK-Implementierung reif für Phase 2?

Das lässt sich nicht exakt definieren, aber es gibt einen klaren Hinweis: Die freiwillige Beteiligung lässt nach.

Das passiert, nachdem die betriebskatalytischen Prozesse bereits Wirkung gezeigt haben – also Veränderungen wurden tatsächlich umgesetzt (das ist Voraussetzung). Dann entsteht irgendwann eine Sättigung der freiwilligen Beteiligung: Die Motivation, sich immer wieder freiwillig einzubringen, nimmt ab, obwohl die Inhalte nach wie vor relevant sind. Dieser Punkt – nicht ein festes Datum oder eine Kennzahl – ist das Signal für den Übergang zu Phase 2.

Ist Pflicht mit dem BK-Geist vereinbar?

Ja – als Kombination aus Pflicht und Freiwilligkeit. Die VW7-Fragen definieren den Pool der Betroffenen. Aus diesem Pool wird eine Mindestmenge per Losverfahren verpflichtend ausgewählt. Alle weiteren Betroffenen sind zusätzlich eingeladen, freiwillig teilzunehmen. Diese Kombination ist BK-kompatibel.

Theoretischer Hintergrund: Empirische Forschung zur Losdemokratie zeigt, dass Losverfahren intuitiv als gerecht erlebt werden, Machtkonzentration verhindern und Kompetenz auch bei Nicht-Expert:innen aufbauen. Historisches Vorbild: Die athenische Demokratie nutzte zunächst Wahlen – dann Losung zur Balance.

Quelle: Timo Rieg, Podcast „Machtlos" (aleatorische Demokratie), machtlos.net

Noch offene Frage

Was ist mit „Vorbereitung der Katalysator:innen im Losverfahren" gemeint? Diese Frage muss präzisiert werden – Gebhard versteht sie in der bisherigen Formulierung nicht. Die Klärung steht noch aus.