VW7-Fragen – Betroffenheit klären vor dem Losen
Entwicklung 3 · Stufe 1 – Hypothese (von Gebhard bestätigt) · Quelle: Timo Rieg, machtlos.net
Was sind die VW7-Fragen?
Timo Rieg hat eine Verfahrenstechnik entwickelt, die er für jeden demokratischen Aushandlungsprozess als Pflicht-Einstieg sieht. Die Abkürzung „VW7" steht für die Anfangsbuchstaben der vollständigen Fragekette: ein V und sieben W.
Diese sechs Grundfragen klären systematisch, was in einem Veränderungsprozess eigentlich passiert und wer das Recht hat, darüber zu entscheiden.
Die sechs Grundfragen im Detail
1. Wer? – Wer stellt eine Forderung?
Es reicht ein einziger Mensch als Anspruchsteller. Keine Petitionen, keine Parteibeschlüsse nötig. Wichtig: Anonym geht nicht – für eine Aushandlung braucht es einen konkreten Gegenüber.
2. Was? – Was genau wird gefordert?
Die Forderung muss präzise benannt werden: Was sollen andere tun oder lassen? Schlagworte reichen nicht. Vage Formulierungen wie „mehr Mitbestimmung" oder „bessere Kommunikation" müssen auf konkrete Handlungsaufforderungen heruntergebrochen werden.
3. Von wem? – Wer ist von dieser Forderung betroffen?
Das ist die entscheidende Frage für das Losverfahren: Der Lostopf besteht aus den Betroffenen – nicht aus allen. Wer nicht betroffen ist, hat zwar ein Recht auf Meinung (als Berater:in, Inputgeber:in), aber kein Recht auf Mitentscheidung.
4. Wofür? – Welchem Zweck dient die Forderung?
Nicht philosophisch, sondern praktisch: Was soll konkret erreicht werden? Schwammige Ziele müssen präzisiert werden. Mit DoE kann diese Frage evidenzbasiert beantwortet werden, statt auf Basis von Annahmen.
5. Wie? – Was wird den Betroffenen angeboten?
Wenn jemand in die Handlungsfreiheit anderer eingreifen will, braucht es immer einen Deal. Was bieten die Fordernden den Betroffenen an? Reines „Das muss so sein" ist undemokratisch – auch in der BK. Mit DoE wird das Angebot konkret: „Wir haben es erprobt – das ist die nachgewiesene Wirkung, die wir euch anbieten."
6. Warum? – Warum ist diese Forderung gerechtfertigt, und warum gibt es keine bessere Alternative?
Die Begründung muss zeigen, dass die vorgeschlagene Lösung notwendig ist. Ohne DoE bleibt diese Begründung abstrakt oder argumentativ. Mit DoE liefert das Experiment den empirischen Nachweis: „Weil das Experiment gezeigt hat, dass es wirkt und es keine bessere Alternative gibt."
VW7 als Präzisierung der bestehenden BK-Logik
VW7 ist kein fremdes, importiertes Konzept. Es ist eine Detaillierung und Präzisierung der bereits in der BK enthaltenen Idee, Entscheidungen mit den Betroffenen zu treffen. Es beantwortet die Frage, die in der BK bisher offen geblieben ist: Wie genau stellen wir fest, wer betroffen ist?
Wie wird Betroffenheit festgelegt?
Betroffenheit wird festgelegt durch:
- Die Menschen, die etwas in der Organisation verändern wollen, oder
- Betriebskatalysator:innen, die den Veränderungsprozess im Namen der Organisation unterstützen.
Wichtig: Die Auswahl der Betroffenen und die Begründung dafür werden transparent gemacht und können von der Organisation überprüft werden. Jede:r in der Organisation kann selbst beurteilen, ob sie:er betroffen ist oder nicht.
VW7, DoE und das Losverfahren – ineinandergreifende Prozesse
| VW7-Frage | Ohne DoE | Mit DoE |
|---|---|---|
| Wofür? (4) | Ziel wird argumentativ begründet | DoE liefert erste Evidenz, wofür die Maßnahme tatsächlich wirkt |
| Wie? – der Deal (5) | Angebote werden als Versprechen formuliert | DoE macht das Angebot konkret: „Wir haben es erprobt – das ist die nachgewiesene Wirkung" |
| Warum? – Rechtfertigung (6) | Begründung bleibt abstrakt oder argumentativ | DoE liefert den empirischen Nachweis: „Weil das Experiment gezeigt hat, dass es wirkt" |
Praktische Konsequenz: In einem BK-Veränderungsprozess muss nicht zwingend mit VW7 gestartet werden. Es kann sinnvoll sein, zunächst ein DoE zu starten, um überhaupt erst fundierte Antworten auf Fragen 4–6 entwickeln zu können. Der VW7-Prozess wird dadurch nicht umgangen – er wird qualitativ besser, weil die kritischen Fragen auf Basis von Beobachtungen statt auf Basis von Annahmen beantwortet werden.
wenn die Antworten auf Wofür, Wie und Warum
noch nicht evidenzbasiert gegeben werden können.
Pflicht ist BK-kompatibel, wenn sie aus echter Betroffenheit folgt. VW7 liefert die Methode, um Betroffenheit zu klären – damit wird die Pflicht begründbar und transparent. Externe (Nicht-Betroffene) können als Berater:innen Input geben, entscheiden aber nicht.